Der Kohleausstiegsgesetz und die zeitliche Roadmap
Das Kohleausstiegsgesetz wurde 2019 verabschiedet und ist rechtlich bindend. Es legt fest, dass Deutschland die Kohleverstromung in drei Phasen herunterfahren wird. Bis 2030 müssen etwa 8 Gigawatt Kohleleistung vom Netz gehen — das entspricht etwa 30 Prozent der aktuellen Kapazität. Bis 2038 folgt dann die komplette Abschaltung.
Das klingt wie ein festes Datum. Aber hier’s das Interessante: Der Gesetzgeber hat auch eine Revisionsklausel eingebaut. 2026 wird überprüft, ob der Prozess schneller laufen kann. Wenn die Stromversorgung gesichert ist und neue Kapazitäten bereitstehen, könnte die Ausstiegsfrist um bis zu acht Jahre verkürzt werden — theoretisch also schon 2030.
Kernzahlen zum Kohleausstieg
- 2030: 8 GW Reduktion (ca. 30% der Leistung)
- 2038: Kompletter Kohleausstieg
- Finanzielle Entschädigungen: 40 Milliarden Euro für Betreiber
- Strukturwandelhilfen für Kohleregionen: 40 Milliarden Euro